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22.12.2004 Urteil des OVG Sachsen (Az: 3 Bs 28/04)

Der Sofortvollzug einer gegen einen Sportwettenvermittler ergangenen Untersagungsverfügung ist aufzuheben, da dieser sich voraussichtlich auf eine DDR-Genehmigung berufen kann und § 284 StGB iVm § 1 Staatslotteriegesetz (Sachsen) wohl gemeinschaftsrechtswidrig ist (was im Hauptsacheverfahren zu klären ist).

OVG Sachsen 22-12-2004.pdf  

 
 
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