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Sportwettenrecht aktuell Newsletter 46 |
Newsletter zum Recht der Sportwetten und Glücksspiele
Nr. 46 vom 3. Oktober 2006
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US-Kongress verabschiedet Unlawful Internet Gambling Enforcement Act –
Bedeutung und Konsequenzen für das Online-Glücksspielangebot
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Der US-amerikanische Kongress verabschiedete am
letzten Freitag, den 29. September 2006, den bereits 2005 als
Gesetzesinitiative eingebrachten Unlawful Internet Gambling Enforcement
Act. Die schnelle Verabschiedung wurde durch einen Verfahrenstrick
möglich. Der Gesetzesentwurf wurde durch einen Kongressausschuss, dem
Committee of Conference, einem Sicherheitsgesetz, dem den Schutz
US-amerikanischer Häfen betreffenden SAFE Port Act, als Abschnitt VIII
angefügt und passierte so ohne weitere Änderungen und Verzögerungen das
Gesetzgebungsverfahren. Zum Inkrafttreten ist nur noch die Unterschrift
des US-Präsidenten erforderlich, die er wohl in den nächsten Tagen
leisten wird.
Das neue Gesetz betrifft vor allem den Zahlungsverkehr für nach
US-amerikanischer Rechtsauffassung rechtwidrige Online-Glücksspiele.
Dieser soll durch eine erhebliche Strafandrohung (bis zu fünf Jahren
Gefängnis), durch Gerichtsbeschlüsse und durch massive
aufsichtsrechtliche Maßnahmen unterbunden werden.
Mit dem Gesetz wird das Kapitel 53 des US-Gesetzbuchs (United States
Code) durch ein Unterkapitel IV ergänzt (beginnend mit dem § 5361). In
der Präambel dieses Unterkapitels wird festgehalten, dass die
Finanzierung von Online-Glücksspielen vor allem durch
Kreditkartenzahlungen und Überweisungen erfolge. Für das
Internet-Angebot seien neue Vollstreckungsmöglichkeiten erforderlich,
insbesondere wenn dieses bundesstaatliche oder staatliche Grenzen
überschreite. Gemeint ist hier vor allem, dass die
Eingriffsmöglichkeiten durch den aus der Vor-Internet-Zeit stammenden
Wire Act dem Kongress nicht mehr ausreichen.
Erfasst werden von der Definition „bet or wager“ in § 5362 nicht nur
Sportwetten, sondern auch Glücksspiele und Lotterien. Ausgenommen sind
jedoch Kapitalanlageprodukte nach dem Securities Exchange Act,
Warentermingeschäfte nach dem Commodity Exchange Act, derivative
Instrumente und Versicherungsverträge. Ausgenommen werden des Weiteren
Gewinnspiele ohne geldwerten Einsatz sowie Kenntnis- und
Geschicklichkeitsspiele. Besondere Ausnahmen gibt es für
Glücksspielangebote innerhalb eines US-Bundesstaates sowie für die
(sehr umfangreichen) Glücksspielangebote der Indianerstämme (nach dem
Indian Gaming Regulatory Act). Ausgeschlossen werden im Übrigen
Pferdewetten nach dem Interstate Horceracing Act.
Nach § 5363 wird praktisch jeglicher Zahlungsverkehr im Zusammenhang
mit rechtswidrigem Online-Glücksspiel verboten, wobei entsprechend der
US-amerikanischen Gesetzestechnik sämtliche Zahlungsmöglichkeiten
aufgeführt werden (Kredit, Kreditkartenzahlung, elektronischer
Zahlungsverkehr, Scheck, Wechsel etc.). Bei Verstößen sieht § 5366 eine
Gefängnisstrafe bis zu fünf Jahren vor.
Entsprechend § 5364 soll die US-amerikanische Bundesbank (Federal
Reserve System), in Abstimmung mit dem Generalanwalt (Attorney
General), weitere Regelungen erlassen, um verbotenen
Zahlungsverkehrsvorgänge zu identifizieren und zu blockieren.
§ 5365 eröffnet den Bundesgerichten die Möglichkeit, Gerichtsbeschlüsse
hinsichtlich derartiger Zahlungsvorgänge zu erlassen. Der Generalanwalt
des Bundes oder die Generalanwälte der betroffenen US-Bundesstaaten
können entsprechende Verfahren einleiten.
§ 5367 sieht eine weit gehende Haftung sämtlicher beteiligter
Unternehmen und Personen vor. Betroffen sind etwa bereits Unternehmen,
die jemandem gehören oder von diesem kontrolliert werden, der
rechtswidrige Wett- oder Glücksspieleinsätze annimmt.
Kommentar:
Durch dieses Gesetz werden die US-Aktivitäten sämtlicher
internationaler Glücksspielanbieter massiv beeinträchtigt. Die Annahme
von Wetten oder Glücksspielen durch amerikanische Kunden wird dadurch
zu einem unkalkulierbaren Risiko. Mehrere Anbieter, hier vor allem die
börsennotierten Unternehmen, haben daher bereits einen kompletten
Rückzug vom US-Markt angekündigt. Für Unternehmen mit einer bedeutenden
Anzahl US-amerikanischer Kunden bedeutet dies einen weiteren
erheblichen Verlust bei der Börsenkapitalisierung. Voran gegangen waren
Kursverluste durch publikumswirksame Verhaftungsaktionen gegen
britische Vorstandsmitglieder von Glücksspielunternehmen, die in
amerikanischen Flughäfen arrestiert worden waren.
Durch das einseitige Vorgehen verstoßen die USA gegen ihre
völkerrechtlichen Verpflichtungen. Betroffen sind insbesondere die
Verpflichtungen aus dem im Rahmen der Welthandelsorganisation WTO
(World Trade Organisation) abgeschlossenen GATS (einem der
WTO-Übereinkommen), mit dem der Handel mit Dienstleistungen (zu denen
Glücksspiele zählen) liberalisiert werden sollte. Antigua, Sitz
zahlreicher Internet-Anbieter, hatte bereits vor Jahren ein Verfahren
gegen die USA eingeleitet. Einem entsprechenden, gegen sie ergangenen
Urteilsspruch waren die Vereinigten Staaten bislang jedoch nicht
nachgekommen. Das neue Gesetz diskriminiert ausländische Anbieter und
verschärft diesen Konflikt deutlich. Die Glücksspielpolitik der USA ist
weiterhin nicht in sich schlüssig und kohärent. Inländische
Glücksspielanbieter, die den Gesetzesentwurf zum Teil massiv
unterstützt haben, sehen sich keinen Maßnahmen ausgesetzt, während das
grenzüberschreitende Angebot durch ausländische Anbieter kriminalisiert
wird.
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