|
Sportwettenrecht aktuell Newsletter 39 |
Newsletter zum Recht der Sportwetten und Glücksspiele
Nr. 39 vom 31. August 2006
* * * * * * * * * * * * *
Wetten kinderleicht – Jugendschutz und Suchtprävention bei ODDSET im Test
von Rechtsanwältin Alice Wotsch, Kanzlei Arendts Anwälte
Seit der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 werden die Verantwortlichen
des staatlichen Sportwettenanbieters ODDSET nicht müde zu betonen, dass
nur das staatliche Unternehmen einen effektiven Jugend- und
Verbraucherschutz gewährleisten und aktive Suchtprävention betreiben
könne. Dabei wird von staatlicher Seite der Eindruck erweckt, dass
ODDSET das allein selig machende Konzept für Jugendschutz und
Suchprävention exklusiv für sich gepachtet habe. Wie so oft klafft aber
auch hier die viel beschworene Theorie und die Praxis weit auseinander,
wie die kürzlich durchgeführten Tests des Radiosenders Antenne Bayern
und einer Münchner Rechtsanwaltskanzlei überzeugend beweisen.
Der von Antenne Bayern mit zwei deutlich unter 18 Jahre alten
Jugendlichen (13 und 15-jährig) in München durchgeführte Test ergab,
dass 2/3 aller getesteten Lottofilialen problemlos Sportwetten von
Jugendlichen entgegennehmen. Nur in etwa jeder dritten Filiale wird
nach dem Ausweis gefragt.
Für den staatlichen Anbieter ODDSET, der dem Jugendschutz und der
Suchtprävention nach eigenen Angaben oberste Priorität einräumt und
sein Wettangebot auf seiner Homepage selbst gerne als
„verantwortungsvoll und seriös“ darstellt, ist dieses Ergebnis
skandalös.
Gründe für die mangelnde Alterskontrolle seien laut Antenne Bayern, die
Beteiligung der einzelnen Lottofilialen an jedem verkauften Tippschein
mit 7 % und der Umstand, dass die Filialenbetreiber ihre jugendlichen
Kunden nicht vergraulen wollen, die bei ihnen nicht nur Sportwetten
abgeben, sondern auch (Sport-) Zeitschriften, Sammelbilder und –hefte,
Schulhefte usw. kaufen. Dies zeigt erneut, dass gerade der Vertrieb von
staatlichen Sportwetten in Kiosken und Schreibwarenläden denkbar
ungeeignet ist, Jugendschutz und Suchtprävention effektiv zu
gewährleisten. Jugendliche kaufen sich Zeitschriften und Sammelheftchen
und werden ganz nebenbei mit dem staatlichen Sportwettenangebot
konfrontiert. Da ist es nur folgerichtig, dass der ein oder andere
Jugendliche dem Reiz erliegt und irgendwann selbst probiert, sein
Taschengeld mit Sportwetten aufzubessern. Bei privaten
Wettannahmestellen, die ausschließlich Wettangebote vertreiben, haben
Jugendliche unter 18 Jahren hingegen von vornherein keinen Zutritt.
Noch schlechter als bei dem Antenne Bayern Test schnitt ODDSET bei
einem kürzlich ebenfalls mit zwei 13 und 15 jährigen Jugendlichen
durchgeführten Test einer Münchner Rechtsanwaltskanzlei ab. Den beiden
fußballbegeisterten Jugendlichen gelang es mühelos bei 17 von insgesamt
21 getesteten ODDSET-Filialen im Raum München ihre Fußballwetten
abzugeben. Dies sind horrende 81 % der getesteten Filialen.
„Es war kinderleicht“, so die Aussage eines der beiden Jugendlichen nach der Testaktion.
Der Jugendschutz und insbesondere die Suchtprävention bei
Minderjährigen ist besonders wichtig, darauf wies auch das
Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 28. März 2006 hin
und mahnte ausdrücklich, Minderjährige vor Suchtgefahr zu schützen.
Studien belegen, dass Jugendliche besonders gefährdet sind, ein
problematisches Spielverhalten zu entwickeln. Dies bestätigte der von
Antenne Bayern interviewte Suchtexperte des Landesjugendamtes. „Man
spielt und hat gleich den Gewinn“ so der Suchtexperte, dies mache
Sportwetten attraktiv für Jugendliche. Vor diesem Hintergrund ist die
mangelhafte Alterskontrolle in den Lottofilialen des staatlichen
Anbieters als besonders gravierender Verstoß gegen die Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts zu werten. In Anbetracht dieser
Testergebnisse stellt sich insbesondere die Frage, ob der Vertriebsweg
von ODDSET über Kioske, Schreibwarenläden und Lebensmittelgeschäfte
überhaupt tauglich ist, effektiven Jugendschutz und Suchtprävention zu
gewährleisten.
* * * *
|