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Sportwettenrecht aktuell Newsletter 23

Newsletter zum Recht der Sportwetten und Glücksspiele
 
Nr. 23 vom 20. Juli 2005

 
 
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Inhaltsübersicht:
 
 
1. Bundesverfassungsgericht verhandelt am 8. November 2005 in Sachen Sportwetten

2. Achte Auflage des Internet Gambling Reports erschienen 

3. Impressum   

 
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1. Bundesverfassungsgericht verhandelt am 8. November 2005 in Sachen Sportwetten

 

Es hat länger gedauert als ursprünglich angekündigt, aber nunmehr geht das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in die entscheidende Runde. Der das Verfassungsbeschwerdeverfahren zum Aktenzeichen 1 BvR 1054/01 entscheidende 1. Senat beschloss in der letzen Woche, in Sachen Sportwetten eine mündliche Verhandlung durchzuführen. Diese Verhandlung findet am

 

          Dienstag, den 8. November 2005

          um 10.00 Uhr,

          im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,

          Schloßbezirk 3, Karlsruhe,


 

statt, wie die Pressestelle des Gerichts heute mitteilte. Wir werden die (im Rahmen der Kapazität) öffentlich zugängliche Verhandlung, die für die anstehenden Parallelverfahren von erheblicher Bedeutung ist, verfolgen und Ihnen im November berichten.

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Erneuter Hinweis:

2. Achte Auflage des Internet Gambling Reports erschienen

Die auch als „Bibel“ für das Internet-Glückspiel bezeichnete Publikation „Internet Gambling Report“ ist nunmehr in achter Auflage erschienen (ISBN 0-9717718-3-9, 632 Seiten, US-$ 95). Rechtsanwalt Martin Arendts ist wie bei der letzten Auflage einer der Fachautoren. Er stellt die aktuelle Rechtsentwicklung und Rechtsprechung in Deutschland dar. Im Verhältnis zur siebten Auflage ist das Handbuch um 12 Kapitel ergänz worden (u. a. zu DDOS-Attacken, zum Internet-Poker und zur Altersüberprüfung)

Weitere Informationen gibt es auf der Homepage von Casino City Press (www.casinocitypress.com ). Dort kann das Buch auch online bestellt werden.

 

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 © 2005; Eine Veröffentlichung ist unter Angabe der Quelle einschließlich einer Kontaktmöglichkeit gestattet. Ein Belegexemplar bzw. ein Veröffentlichungshinweis ist erbeten.
 
 
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