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Sportwettenrecht aktuell Newsletter 92 Teil II

Newsletter zum Recht der Sportwetten und Glücksspiele

Nr. 92 Teil II vom 29. November 2007


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Privater Sportwettenvermittler darf in Rheinland-Pfalz weiter tätig sein

Privater Sportwettenvermittler darf in Rheinland-Pfalz weiter tätig sein

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Verwaltungsgericht Mainz hatte einer von der Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertretenen Sportwettenvermittlungsgesellschaft Vollstreckungsschutz gegen eine Untersagungsverfügung gewährt (Beschluss vom 12. September 2007, Az. 6 L 583/07.MZ, vgl. Sportwettenrecht aktuell Nr. 87). Die dagegen von der Stadt Worms eingelegte Beschwerde hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz nunmehr verworfen (Beschluss vom 22. November 2007, Az. 6 B 11043/07.OVG). Damit kann die Sportwettenvermittlungsgesellschaft weiterhin Wetten von Kunden in Rheinland-Pfalz an den in dem EU-Mitgliedstaat Österreich staatlich zugelassenen und dort laufend behördlich überwachten Buchmacher vermitteln. Die Stadt Worms, die ihre Beschwerde zu spät eingelegt hatte, hat nunmehr auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
 
 
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