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24.06.2004 Beschluss des VG Kassel (Az: 2 G 701 / 04)
. Die Regelung des § 1 Abs. 1 SpW/LottoG, wonach allein das Land Hessen befugt ist, innerhalb seines Staatsgebiets Sportwetten zu veranstalten, verstößt gegen Art. 12 Abs. 1 GG.

 2. Eine Einschränkung der durch Art. 12 Abs.1 GG garantierten Berufsfreiheit ist angesichts der Ausweitung des Spielangebots mit aggressiver Werbung durch den Staat nicht mehr gerechtfertigt
 
 
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