Sehr geehrte Nutzer unserer Homepage, das Recht der Sportwetten und Glüchsspiele befindet sich in einer dramatischen Umbruchssituation. Diese dynamische Rechtsentwicklung wollen wir mit unserer Homepage begleiten. Die deutsche Rechtsprechung war hinsichtlich ausländischer Buchmacher bis Ende 2003 sehr restriktiv. Nicht nur das Anbieten von Sportwetten an deutsche Kunden (über das Internet), sondern bereits das Werben für Sportwetten wurde strafrechtlich verfolgt (und von Konkurrenten wettbewerbsrechtlich abgemahnt). Hintergrund war dabei vor allem das erhebliche fiskalische Interesse des Staates. Im Jahr 2003 spülte das Glücksspiel fast 5 Mrd. Euro in die öffentlichen Kassen. Diese Rechtsauffassung war nach unserer Überzeugung schon bisher nicht haltbar, da sie nicht mit der europarechtlich garantierten Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit in Einklang zu bringen und auch nicht durch vorrangige Ziele gerechtfertigt ist. Dies hat der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung im Novermber 2003 in der Rechtssache Gambelli (Rs. C-243/01) bestätigt. Kurz zuvor hatte die Kanzlei ARENDTS ANWÄLTE unter Hinweis auf die Dienstleistungsfreiheit für einen österreichischen Buchmacher eine positive Entscheidung des Landgerichts München I erreicht (Bet-at-home-Entscheidung) . Das Landgericht stellte darin fest, dass ein österreichischer Buchmacher keiner besonderen deutschen Erlaubnis mehr bedürfe. Die österreichische Bewilligung gelte für das gesamte EU-Gemeinschaftsgebiet. Zahlreiche Gerichte (u.a. der Hessische Verwaltungsgerichtshof und das Verwaltungsgericht Karlsruhe) haben sich dieser Auffassung angeschlossen. Wir wollen Sie über die weitere Umsetzung der Gambelli-Entscheidung durch die deutschen Gerichte informieren und die Rechtsentwicklung kommentieren. Über Anregungen und Verbesserungsvorschläge freuen wir uns. Dankbar sind wir vor allem für die Zusendung noch nicht veröffentlichter Gerichtsentscheidungen. ARENDTS ANWÄLTE Martin Arendts & Kollegen Rechtsanwälte Haftungsausschluss Bitte beachten Sie, dass sämtliche Texte und Beiträge dieser Homepage Ihnen kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Ein Vertragsverhältnis mit der Folge einer möglichen Haftung unsererseits kommt hierdurch nicht zu Stande. Für entstandene Schäden haften wir, sofern entgegen unserer Auffassung eine Haftung begründbar sein sollte, nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung. Der von uns herausgegebene Newsletter ?Sportwettenrecht aktuell? und diese Homepage dienen der Information über die aktuelle Rechtsentwicklung. Sie können eine umfassende rechtliche Beratung nicht ersetzen.
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